Klage beim Finanzgericht

Die Klage muss schriftlich beim Finanzgericht erhoben werden. Von der Klage unterscheidet man den sogenannten einstweiligen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 FGO oder einstweilige Anordnung gemäß § 114 FGO). Dieser muss ebenfalls schriftlich beim Finanzgericht eingereicht werden. Das Finanzgericht nimmt Klagen und Anträge auf Rechtsschutz auch an Amtsstelle zur Niederschrift entgegen. Die Klage muss folgendes beinhalten

  • den Kläger,
  • den Beklagten (Finanzamt),
  • das Klagebegehren (Antrag),
  • den Bescheid des Finanzamtes der angegriffen wird sowie
  • die Einspruchsentscheidung.

 

Die Klage muss eigenhändig unterschrieben werden. Sinnvoll ist es, wenn der Klage eine Kopie des angegriffenen Bescheides und der Einspruchsentscheidung beigefügt sind. Die Schriftsätze sollten in doppelter Ausfertigung eingereicht werden, da Fotokopien die Gerichtskosten erhöhen.

 

 

Es gibt gemäß §§ 40, 41 FGO vier verschiedene Klagearten

  • Anfechtungsklage: Es wird ein Verwaltungsakt angefochten.
  • Verpflichtungsklage: Es soll ein Verwaltungsakt erfolgen.
  • Leistungsklage: Es soll etwas anderes als ein Verwaltungsakt erfolgen.
  • Feststellungsklage: Es soll das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festgestellt werden.

Die Klageart soll, muss aber nicht ausdrücklich erwähnt werden. Das Gericht wird die Klage entsprechend selbst einordnen.

 

Muster einer (Anfechtungs-) Klage vor dem Finanzgericht:

An das
Finanzgericht ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich Klage gegen das Finanzamt ? wegen des Einkommensteuerbescheides 20?? vom ??. ?.20?? in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom ??.??.20??.

Ich beantrage, den Steuerbescheid und die Einspruchsentscheidung abzuändern und ... z.B. weitere Werbungskosten in Höhe von ? € zu berücksichtigen.

Das Finanzamt hat Aufwendungen von ? € für ... nicht anerkannt. Diese Kosten sind mir aber im Zusammenhang mit meinem Beruf entstanden. Um meinen Arbeitsplatz nicht zu gefährden, musste ich meine ...

Anliegend übersende ich eine Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Notwendigkeit der Werbungskosten. Herr XY, kann das auch bezeugen. Kopien des angegriffenen Steuerbescheids und der ergangenen Einspruchsentscheidung liegen bei.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

 

 

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