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hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Finanzgerichten in Deutschland.

 

Vor den Finanzgerichten können Sie sich gegen Maßnahmen der Finanzbehörden zur Wehr setzen, die in Steuer- und Zollverfahren gegen Sie ergehen. Kindergeldstreitigkeiten gehören ebenfalls vor die Finanzgerichte. Die Bestrafung von Steuerhinterziehung fällt hingegen nicht in ihre Zuständigkeit. Es geht dabei vor allem um

  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Gewerbesteuermessbeträge
  • Gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
  • Erbschaftsteuer
  • Schenkungsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Verbrauchsteuern, wie Mineralölsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer u. ä.
  • Zölle.

Zu den Abgabenangelegenheiten gehören auch

Steuerliche Nebenleistungen

  • Kindergeld
  • Haftung für Steuern (z. B. Geschäftsführerhaftung).

Jeder Bürger, der sich nicht durch eine Anwältin/einen Anwalt, Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in vertreten lassen möchte, kann sich grundsätzlich selbst an das Finanzgericht wenden. Sie können ein finanzgerichtliches Verfahren entweder schriftlich oder per E-Mail einleiten oder dadurch, dass Sie während der Geschäftszeiten bei der Rechtsantragstelle des Gerichts persönlich vorsprechen und Ihren Antrag protokollieren lassen.

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