Finanzgericht

Der Streitwert beim Finanzgericht

Die Kosten für das Finanzgericht richten sich nach dem sogenannten Streitwert. Das ist grundsätzlich das wirtschaftliche Interesse, also das worum gestritten wird und das wiederum ist der Unterschiedsbetrag zwischen der vom Finanzamt festgesetzten Steuer und der von Ihnen als Kläger beantragten Steuer (§ 52 Abs. 1 Satz 1 GKG). Der Streitwert wird jedoch gemäß § 52 Abs. 4 GKG mit mindestens 1.000 € festgesetzt, auch wenn das tatsächliche wirtschaftliche Interesse geringer ist.

Beispiele zur Streitwertfestsetzung:

  • Wird der Erlass einer Steuer von 3.000 € beantragt, dann beträgt der Streitwert 3.000 €.

  • Werden mit der Klage Werbungskosten geltend gemacht, dann ist der Streitwert die Minderung der Einkommensteuer auf Grund dieser Werbungskosten.

  • Geht es in der Klage um die Rückforderung von Kindergeld, dann entspricht der Streitwert dem Rückforderungsbetrag.

  • Bei einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beträgt der Streitwert 10 % der auszusetzenden Steuer.

 

Streitwertkatalog

Der Streitwertkatalog ist eine Sammlung der Streitwerte beim Finanzgericht. Er soll die Streitwertfestsetzung vereinheitlichen und vorhersehbar machen. Der Streitwertkatalog ist aber weder abschließende noch eine verbindliche Zusammenstellung. Die angegebenen Streitwerte dienen nur der Orientierung. Die Streitwerte setzt das Finanzgericht in jedem Einzelfall fest.

Streitwertkatalog

Richtwerte zur Streitwertermittlung im finanzgerichtlichen Verfahren

 

Links 

 

 Fachliteratur

 

< Cyberlab | Software | Support | English >

Top Streitwert Finanzgericht