Die Klage muss schriftlich beim
Finanzgericht erhoben werden. Von der Klage
unterscheidet man den sogenannten einstweiligen
Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung gemäß
§ 69 FGO oder einstweilige Anordnung gemäß §
114 FGO). Dieser muss ebenfalls schriftlich beim Finanzgericht
eingereicht werden. Das Finanzgericht nimmt Klagen und Anträge
auf Rechtsschutz auch an Amtsstelle zur Niederschrift entgegen. Die
Klage muss folgendes beinhalten:
-
den Kläger,
-
den Beklagten (Finanzamt),
-
das Klagebegehren (Antrag),
-
den Bescheid des Finanzamtes der angegriffen
wird sowie
-
die Einspruchsentscheidung.
Die Klage muss eigenhändig
unterschrieben werden. Sinnvoll ist es, wenn der
Klage eine Kopie des angegriffenen Bescheides und der
Einspruchsentscheidung beigefügt sind. Die Schriftsätze
sollten in doppelter Ausfertigung eingereicht werden, da Fotokopien
die Gerichtskosten erhöhen.
Es gibt gemäß §§ 40, 41 FGO
vier verschiedene Klagearten:
-
Anfechtungsklage: Es wird ein
Verwaltungsakt angefochten.
-
Verpflichtungsklage: Es soll ein
Verwaltungsakt erfolgen.
-
Leistungsklage: Es soll etwas anderes
als ein Verwaltungsakt erfolgen.
-
Feststellungsklage: Es soll das
Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses oder die
Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes festgestellt werden.
Die Klageart soll, muss aber nicht
ausdrücklich erwähnt werden. Das Gericht wird die Klage
entsprechend selbst einordnen.
Muster einer (Anfechtungs-) Klage vor
dem Finanzgericht:
An
das
Finanzgericht ?
Sehr geehrte Damen und
Herren,
hiermit erhebe ich Klage gegen das Finanzamt
? wegen des Einkommensteuerbescheides 20?? vom ??. ?.20?? in der
Fassung der Einspruchsentscheidung vom ??.??.20??.
Ich beantrage, den Einkommensteuerbescheid
und die Einspruchsentscheidung abzuändern und weitere
Werbungskosten in Höhe von ? €
anzuerkennen).
Das Finanzamt hat Aufwendungen von ? €
für ... nicht anerkannt. Diese Kosten sind mir aber im
Zusammenhang mit meinem Beruf entstanden. Um meinen Arbeitsplatz
nicht zu gefährden, musste ich meine ...
Anliegend übersende ich eine
Bescheinigung meines Arbeitgebers über die Notwendigkeit der
Werbungskosten. Herr XY, kann das auch bezeugen. Kopien des
angegriffenen Steuerbescheids und der ergangenen
Einspruchsentscheidung liegen bei.
Mit freundlichen
Grüßen
Unterschrift
Formular für eine Klage / einen Antrag