Die festgesetzte Steuer ist
trotz des Einspruchs oder Klage grundsätzlich erst einmal zu
bezahlen. Sie können aber die sogenannte
Aussetzung der Vollziehung beantragen, d.h. die
die Steuer ist bis zu einer Entscheidung erst einmal nicht zu
bezahlen. Das Finanzamt muss aber diesem Antrag statt geben. Lehnt
das Finanzamt Ihren Antrag ab, können Sie dagegen
Einspruch einlegen. Sollte das Finanzamt Ihrem
Antrag dann immer noch nicht entsprechen oder es droht die
Vollstreckung, dann können Sie den Antrag auf
Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen. Das
Finanzgericht wird Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur
dann stattgeben, wenn ernstliche Zweifel an der
Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes
bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur
Folge hätte. Die Aussetzung der Vollziehung kann von einer
Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.
Tipp: Solange das Finanzgericht über Ihren
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht entschieden hat, wird das Finanzamt
nicht vollstrecken.