Finanzgericht

Finanzgericht und Steuer: Die Aussetzung der Vollziehung

Die festgesetzte Steuer ist trotz des Einspruchs oder Klage grundsätzlich erst einmal zu bezahlen. Sie können aber die sogenannte Aussetzung der Vollziehung beantragen, d.h. die die Steuer ist bis zu einer Entscheidung erst einmal nicht zu bezahlen. Das Finanzamt muss aber diesem Antrag statt geben. Lehnt das Finanzamt Ihren Antrag ab, können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sollte das Finanzamt Ihrem Antrag dann immer noch nicht entsprechen oder es droht die Vollstreckung, dann können Sie den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzgericht stellen. Das Finanzgericht wird Ihrem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nur dann stattgeben, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angegriffenen Verwaltungsaktes bestehen oder wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte. Die Aussetzung der Vollziehung kann von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht werden.

Tipp: Solange das Finanzgericht über Ihren Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht entschieden hat, wird das Finanzamt nicht vollstrecken.

 

 Fachliteratur

 

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