Gegen die Entscheidung des Finanzgerichts kann
Revision oder Beschwerde beim Bundesfinanzhof
(BFH) eingelegt werden. Der BFH wird dann die Entscheidung
des Finanzgerichtes überprüfen. Die
Revision gegen ein Finanzgerichtsurteil ist allerdings nur
möglich,
Die Revision ist nur wegen
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grundsätzlicher Bedeutung
der Rechtssache,
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zur Fortbildung des Rechts oder
zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder
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wegen eines entscheidungserheblichen
Verfahrensmangels zuzulassen.
Gegen andere Entscheidungen als Urteile des
Finanzgerichtes besteht die Möglichkeit der Beschwerde beim BFH.
Gegen BFH-Urteile ist
dann nur die Verfassungsbeschwerde möglich.